Hilfe bei Lohnsteuer und Einkommenssteuer in Duisburg
Über unsAls Mitglied profitieren Sie von unserer individuellen Beratung bei günstigen Mitgliedschaftsbeiträgen. Vom ersten Beratungsgespräch an übernehmen wir zuverlässig Ihre Steuerangelegenheiten – von der Steuerberechnung über die Fristenwahrung bis hin zu Rechtsbehelfen und alles, was dazwischen liegt. Wir sind für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.
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Unsere Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 15 inkl. 19 % USt.
Die Jahresbeiträge für Mitglieder staffeln sich gemäß der nachstehenden Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind unter anderem:
1. Bruttoarbeitslohn/-löhne,
2. Sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
6. Betragsbemessung bei sozialer Staffelung:
Die Bemessungsgrundlage ist nicht erst bei Inanspruchnahme des Vereins nach den Verhältnissen des Jahres, für das der Verein beratend tätig wird, zu ermitteln. Vielmehr sind grundsätzlich die im Zeitpunkt der Anforderung der Mitgliedsbeiträge bekannten Verhältnisse des Mitglieds maßgebend. Sofern die Erhebung des entsprechenden Mitgliedbeitrags im Einzelfall zu einer unbilligen Härte für das Mitglied führt, bleibt es dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, eine Beitragsermäßigung zu gewähren.
7. Bei Einreichung mehrerer Steuererklärungen ist der Beitrag für jede Erklärung gesondert zu entrichten.
8. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Bemessungsgrundlage in Euro | Mitgliedbeitrag in Euro inkl. 19 % USt. |
---|---|
Bis 10.000 | 50,00 |
von 10.001 bis 15.000 | 70,00 |
von 15.001 bis 23.000 | 80,00 |
von 23.001 bis 30.000 | 90,00 |
von 30.001 bis 40.000 | 120,00 |
von 40.001 bis 48.000 | 140,00 |
von 48.001 bis 55.000 | 160,00 |
von 55.001 bis 60.000 | 180,00 |
von 60.001 bis 70.000 | 190,00 |
von 70.001 bis 80.000 | 220,00 |
von 80.001 bis 100.000 | 240,00 |
ab 100.001 | 260,00 |
Der Mitgliedsbeitrag ist zum Jahresbeginn am 15. Januar fällig.
Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 30. April entweder auf unserem Bankkonto eingegangen oder bar bezahlt worden sein.
Ab dem 1. Mai wird bei Nichtzahlung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
Bei Überweisung des Mitgliedsbeitrages bis spätestens 30. April ist es unerheblich, wann die Steuererklärung gefertigt wird.
Bei der Überweisung sind Vorname, Nachnahme und Stammnummer anzugeben.
Bei einer Änderung der gesetzlichen USt von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.