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Hilfe bei Lohnsteuer und Einkommenssteuer in Duisburg
Über unsAls Mitglied profitieren Sie von unserer individuellen Beratung bei günstigen Mitgliedschaftsbeiträgen. Vom ersten Beratungsgespräch an übernehmen wir zuverlässig Ihre Steuerangelegenheiten – von der Steuerberechnung über die Fristenwahrung bis hin zu Rechtsbehelfen und alles, was dazwischen liegt. Wir sind für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.
Vereinbaren Sie noch heute telefonisch einen Termin, um sich von uns bei einem unverbindlichen Erstgespräch beraten zu lassen!
Unsere Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 15 inkl. 19 % USt.
Die Jahresbeiträge für Mitglieder staffeln sich gemäß der nachstehenden Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind unter anderem:
1. Bruttoarbeitslohn/-löhne,
2. Sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
6. Betragsbemessung bei sozialer Staffelung:
Die Bemessungsgrundlage ist nicht erst bei Inanspruchnahme des Vereins nach den Verhältnissen des Jahres, für das der Verein beratend tätig wird, zu ermitteln. Vielmehr sind grundsätzlich die im Zeitpunkt der Anforderung der Mitgliedsbeiträge bekannten Verhältnisse des Mitglieds maßgebend. Sofern die Erhebung des entsprechenden Mitgliedbeitrags im Einzelfall zu einer unbilligen Härte für das Mitglied führt, bleibt es dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, eine Beitragsermäßigung zu gewähren.
7. Bei Einreichung mehrerer Steuererklärungen ist der Beitrag für jede Erklärung gesondert zu entrichten.
8. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.